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Democracy and the Religious Challenge | 3.5.-6.6.15 | Beirut

Anlässlich des 10. Jahrestags der Ermordung des libanesischen Journalisten Samir Kassir veranstaltet die nach ihm benannte Samir Kassir Foundation das Beirut Spring Festival vom 3. Mai bis zum 6. Juni 2015. Zahlreiche Diskussionsrunden und Vorträge widmen sich den Themen Freiheit und Demokratie.

Zum Thema „Democracy and the religious challenge“ diskutiert der Vorsitzende des Forums Offene Religionspolitik Sven Speer mit Abbas Halabi vom Muslim-Christian Dialogue Committee (Libanon), Nabila Hamza von Egalité et Parité (Tunesien) und dem Abgeordneten Farid El-Khazen (Libanon). Die LBCI-Moderatorin Dalal Mawad führt durch den Abend.

Neuorientierung in Sicht? Islam-Diskussion bei Bündnis 90 / Die Grünen

Mit einer Veranstaltung „‚Multi-Kulti am Ende‘? Perspektiven Grüner Religionspolitik in einer Gesellschaft der Vielfalt“ wollen die Säkularen Grünen in die parteiinterne Debatte um die (Neu)-Formulierung einer IslamPolitik von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN eingreifen. Die Säkularen Grünen, deren Bundesweiter Arbeitskreis Anfang 2013 gegründet worden ist, sind mittlerweile in mehreren Bundesländern als offizielle Landesarbeitsgemeinschaften der Partei anerkannt und auch in der Bundesvorstandskommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ vertreten. Sie sprechen sich für weitgehende Reformen des „Religionsverfassungsrechts“ in Deutschland aus.

„‚Multi-Kulti am Ende‘? Perspektiven Grüner Religionspolitik in einer Gesellschaft der Vielfalt“
Veranstaltung der Landesarbeitsgemeinschaft Säkulare Berlin
Start: 24. April 2015, 19:00 Uhr
Ort: Nachbarschaftshaus Friedenau, Holsteinische Str. 30, 12161 Berlin (Schöneberg), Großer Saal
Nähe U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz, S-Bahnhof Feuerbachstraße
Weitere Informationen: http://saekulare-gruene.de/events/event/multi-kulti-am-ende-perspektiven-gruener-religionspolitik-in-einer-gesellschaft-der-vielfalt/

Hinsichtlich des Islam kritisieren sie eine nahezu ausschließliche Orientierung der Grünen und deren Kirchensprechers, Volker Beck, auf die konservativ-orthodoxen Islamverbände. Liberale und reformorientierte MuslimInnen ebenso wie die säkular orientierten Aleviten werden bei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN nicht genügend als Kooperationspartner wahrgenommen, sondern vernachlässigt. In der Causa Khorchide vermissen die Säkularen Grünen jegliches Engagement der Partei zugunsten von Reformkräften im Islam.

Auf einer Veranstaltung, der ersten nach Verabschiedung eines Positionspapiers „Islam- und Religionspolitik von Sicherheits- und Integrationspolitik emanzipieren!“, sollen Grundlagen zur Beurteilung islamischer Strömungen in Deutschland und zum politischen Umgang mit diesen Strömungen erörtert werden. Dazu werden die langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete und liberale Muslimin Dr. Lale Akgün, die früher im Umfeld von Milli Görüs tätige muslimische Autorin Emel Zeynelabidin sowie der Berliner Islamwissenschaftler Dr. Ralph Ghadban berichten und diskutieren. Themen der Veranstaltung sind u.a. die Veränderungen in der Wahrnehmung des Islam in Deutschland in den letzten Jahrzehnten, der Aufstieg und die Förderung minoritärer konservativ-islamischer Verbände (von denen einige aus dem islamischen Ausland finanziert und gelenkt werden) durch die Politik, aber auch die in letzter Zeit verstärkt innerislamisch vorgetragenen Forderungen nach einer theologischen Reform, das Innenleben von fundamentalistischen Islamorganisationen und die daraus folgenden Konsequenzen gerade für junge Menschen.

Bedenken haben die Säkularen Grünen, die sich eindeutig für islamische Lehrstühle an Hochschulen aussprechen (dabei die Befugnis der Islamverbände zur Besetzung der HochschullehrerInnenStellen und zur Festlegung der Lehrinhalte kritisieren), jedoch dahingehend, dass ausschließlich die Repräsentanten eines traditionellen und konservativen Islam zuständig für islamischen Religionsunterricht und die Besetzung der entsprechenden Stellen sein sollen. Befürchtet wird die Etablierung eines konservativen Islams mithilfe der Politik in Deutschland. Dies verletzt nach Auffassung der Säkularen Grünen die Religionsfreiheit des allergrößten Teils der hier lebenden MuslimInnen, die – wie Umfragen zeigen – religiös-liberal und nicht religiös-konservativ orientiert sind.

Eine Multi-Kulti-Haltung, die offenbar von der Vorstellung eines monolithischen Islam ausgeht, der in Deutschland willkommen zu heißen sei, wird den Anforderungen der aktuellen Situation – nicht erst seit ISIS und den Massakern in Paris und Kopenhagen – und der Bedeutung der individuellen Religionsfreiheit nicht gerecht; für erforderlich halten die Säkularen Grünen eine differenzierte Betrachtung, so wie auch bei christlichen Religionsgemeinschaften differenziert wird. Mittlerweile sprechen sich immer mehr gewichtige Stimmen aus der islamischen Community für theologische Reformen im Islam aus, für einen Islam, der auch in seinen theologischen Aussagen mit Menschenrechten und Demokratie kompatibel sein soll – hierauf muss die Politik reagieren. Eine Differenzierung ist auch geeignet, der Pauschalisierung „des Islam“ und Hetze gegen MuslimInnen von rechtspopulistischer Seite, aus dem islamophoben Lager, wirksamer entgegen zu treten.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hat bei dieser Thematik einen enormen Erörterungsbedarf; die notwendige Debatte wollen die Säkularen Grünen anstoßen und beeinflussen.

Sechs Vorurteile gegen das Kopftuch der Lehrerin – und wie man sie widerlegt

„Deutsche Schulen werden durch Lehrerinnen mit Kopftuch islamisiert“

Über genaue Zahlen kann nur spekuliert werden. Der Anteil von Lehrerinnen mit Kopftuch wird allerdings sehr gering sein. Entgegen der Wahrnehmung in der Bevölkerung sind gerade einmal fünf Prozent der Bevölkerung Muslime. Davon ist naturgemäß nur die Hälfte weiblich. In der größten Gruppe der türkischstämmigen Musliminnen tragen nur 31 Prozent das Kopftuch. Jüngere Jahrgänge tragen das Kopftuch zudem häufiger als ältere Jahrgänge. Es ist folglich davon auszugehen, dass nur eine von hundert Lehrkräften ein Kopftuch tragen wird. Eine Islamisierung deutscher Schulen sieht anders aus.

„Das Kopftuch der Lehrerin verletzt die Neutralität des Staates“

Das Bundesverfassungsgericht hat dazu in seiner Pressemitteilung eine sehr klare Antwort gegeben: „Die dem Staat gebotene weltanschaulich-religiöse Neutralität ist nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche zu verstehen, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung. Dies gilt auch für den vom Staat in Vorsorge genommenen Bereich der Schule. Die bloße Sichtbarkeit religiöser oder weltanschaulicher Zugehörigkeit einzelner Lehrkräfte wird durch die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates nicht ohne Weiteres ausgeschlossen.“

„Das Kopftuch der Lehrerin ist ein Symbol für die Unterdrückung der Frau“

Viele assozieren mit dem Kopftuch die Verneinung der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Tatsächlich sind Lehrerin mit Kopftuch aber Ausdruck von Emanzipation. Diese Frauen haben studiert und wollen arbeiten gehen. Sie entsprechen damit ganz und gar nicht dem Bild der ungebildeten Frau, die sich „nur“ um die Erziehung der eigenen Kinder kümmert. Erst durch das faktische Berufsverbot durch das Kopftuchverbot werden diese Frauen an Heim und Herd gefesselt – wodurch die Männer in der Familie als Alleinverdiener entsprechend gestärkt werden. Wenn der Staat das Kopftuch verbietet, bleibt auch eine Diskriminierung in der Privatwirtschaft salonfähig.

„Muslimische Schüler werden durch das Kopftuch der Lehrerin radikalisiert“

Mehrere junge Mädchen aus Europa, die sich dem IS angeschlossen haben, haben angefangen Kopftuch zu tragen, bevor sie letztlich ausgewandert sind. Das Kopftuch war ein erstes Zeichen dafür. Die Intuition sagt daher vermutlich, dass ein Kopftuch der Lehrerin diese Radikalisierung unterstützen würde. Ich gehe vom Gegenteil aus. Wenn junge Muslime sehen, dass der Islam in Deutschland anerkannt ist – und letztlich freier ist als im IS – sind die Chancen auf Radikalisierung geringer. Zudem sind akademisch ausgebildete Lehrerinnen mit Kopftuch ein gutes Beispiel dafür, dass Religiosität un Radikalität keinesweigs Hand in Hand gehen. Sie können ein Vorbild sein, wie sich Muslime in der Gesellschaft einbringen können.

„Das Kopftuch der Lehrerin übt Druck auf muslimische Schülerinnen aus, selbst Kopftuch zu tragen“

Ein Einfluss kann sicherlich nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt allerdings auch für Lehrerinnen, die kein Kopftuch tragen. Auch sie haben eine Vorbildfunktion. Und obwohl es bislang so gut wie keine Lehrerin mit Kopftuch an deutschen Schulen gibt, tragen etliche junge Musliminnen ein Kopftuch in der Schule. Der Einfluss der Lehrkräfte scheint begrenzt zu sein. Im Übrigen gilt dies für alle Lehrkräfte. Denn die persönlichen Einstellungen und der Lebenswandel der allerwenigsten Lehrkräfte ist „geheim“. Von manchen Lehrkräften ist bekannt, dass sie besonders links oder besonders konservativ sind. Manche engagieren sich in einer Partei, andere in einem Kirchenchor. Letztlich wächst die eigene Identität von Schülern nicht nur durch Übernahme von Eigenschaften ihrer Lehrkräfte, sondern auch durch die Abgrenzung von ihnen.

„Künftig unterrichten Islamisten an deutschen Schulen“

Es gibt keinen zwingenden Zusammenhang zwischen Islamismus und Kopftuch. Wie fast alle religiösen Symbole wurde auch das Kopftuch in seiner Anfangszeit von hochreligiösen Gruppen geprägt, insbesondere im Islam. Davon hat sich das Kopftuch allerdings längst emanzipiert. Das Kopftuch ist mittlerweile kulturell eingebettet in die verschiedensten islamischen Strömungen. Viele emanzipierte junge Frauen tragen das Kopftuch als Symbol der Individualität. Wer jedoch tatsächlich islamistische Ansichten hat, wird auch weiterhin an deutschen Schulen nicht unterrichten dürfen. Das gilt für Extremisten aller Richtungen.

Grundrechte siegen über pauschales Kopftuchverbot – Kopftuch wird zum Symbol der Freiheit

Das Bundesverfassungsgericht wird heute das pauschale Verbot des Kopftuchs bei Lehrerinnen kippen. Grund für die erneute Befassung des Gerichts mit der Kopftuchfrage war die Klage von zwei Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen, die im Unterricht Kopftuch oder eine andere Kopfbedeckung aus religiösen Gründen trugen.

Restriktive Verbote in den Bundesländern vor dem Aus

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht nun das restriktive Verbot in vielen westdeutschen Bundesländern und Berlin vor dem Aus. Obwohl keines der Gesetze das Kopftuch ausdrücklich adressiert, ist in der Rechtspraxis doch klar, dass es sich bei den verbotenen Symbolen, die sich gegen die Werte der Verfassung richten, eben um islamische handelt. Nur Berlin verbietet seinen Lehrkräften religiöse Symbole aller Religionen.

Künftig können religiöse Symbole wohl nur im Einzelfall verboten werden. Es reicht also nicht mehr, wenn der Staat vor den Kopf schaut, er muss auch in den Kopf schauen. Das ist nicht nur ein Sieg für Musliminnen in unserem Land, die ein Kopftuch tragen, sondern auch für alle Frauen. Der Staat muss sich ein gutes Stück weit davon verabschieden, Frauen Bekleidungsvorschriften zu machen.

Großteil der Kopftücher in Europa wird aus freien Stücken getragen

Die Vorstellung, das Kopftuch sei ein Symbol der Unterdrückung, kann in Europa nicht überzeugen. Zwar gibt es immer wieder Fälle, in denen eine Frau gezwungen wird, das Kopftuch zu tragen, aber ein Großteil derjenigen Musliminnen, die Kopftuch tragen, tut dies aus freien Stücken. Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob Saudi-Arabien und Iran Frauen verbieten, sich nicht zu verschleiern oder Frauen in Europa auf ihr individuelles Grundrecht beharren, ein Kopftuch tragen zu dürfen.

Gänzlich kontraproduktiv für Frauenrechte wird ein Kopftuchverbot bei Lehrerinnen. Diese könnten ohne Hochschulstudium gar nicht in das Lehramt eintreten. Wir erleben bis dato Frauen, die einem Bildungsideal nacheifern, das vielen in der Gesellschaft als vollkommen antiislamisch erscheint, weil sie den Islam mit Barbarei und Rückständigkeit identifizieren. Diesen studierten Frauen verwehrt der Staat aber bislang vielerorts aufgrund des Kopftuchverbots den Eintritt ins Lehramt, so dass sie tatsächlich gezwungen sind, sich um die Familie zu kümmern – und bestätigen dadurch die gegen den Islam gehegten Vorurteile einer traditionellen Rollenverteilung. Das liegt auch daran, dass die Perspektiven mit Kopftuch in der Privatwirtschaft kaum besser sind. Der Staat ist mit seiner systematischen Diskriminierung ein schlechtes Vorbild.

Das Kopftuch einer Lehrerin versinnbildlicht Vielfalt und Freiheit

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird hoffentlich mehr kopftuchtragenden Lehrerinnen ermöglichen, im Schuldienst tätig zu sein. Dadurch wird zum einen die Vielfalt in unserer Gesellschaft sichtbar, so dass ein Umgang mit ihr bereits in der Schule eingeübt werden kann. Zum anderen wird auch klar, dass ein Kopftuch nicht viel über die Gedankenwelt einer Muslimin aussagt. Ich kenne viele Musliminnen, die sich unablässig für die individuelle Freiheit aller Menschen einsetzen – gerade weil sie wissen, wie es ist, aufgrund eines äußeren Merkmals oder einer inneren Haltung diskriminiert zu werden. So wird das Kopftuch zum Symbol der Freiheit. Und das nur, weil es vorher verboten war.

Foto(c): stokpic/Pixabay

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Religionspolitik in der Verfassungsgebung der deutschen Bundesländer

"Die vorliegende Arbeit belegt empirisch, dass die Religionspolitik in den deutschen Verfassungen im Kern weder einem gesellschaftlichen...

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