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Sonja Völker in den Vorstand kooptiert

Sonja Völker, Forum Offene Religionspolitik (FOR)

Der Vorstand hat Sonja Völker für die Redaktion des Blogs kooptiert. Sonja hat über die vergangenen Wochen alle neuen Beiträge für unser Blog überarbeitet, bevor sie auf der Homepage eingestellt worden sind. Diese Arbeit ist weitestgehend unsichtbar. Wenn Du in unseren Beiträgen weniger Fehler findest als vorher und sie insgesamt besser zu lesen sind, dann ist das Sonjas Verdienst. Sonja steht auch Dir zur Seite, wenn Du einen eigenen Beitrag veröffentlichen willst. Die Leitlinie dafür findest Du hier.

Sonja studiert Geschichte, Latein und Griechisch an der Universität Tübingen.

Den Islam anerkennen!

Das deutsche Religionsverfassungsrecht kennt eine bewährte Form der Kooperation zwischen religiösen Organisationen und dem Staat. Anders als in Systemen mit einer strikten Trennung nehmen religiöse Organisationen dabei nicht nur seltener Positionen jenseits des gesellschaftlichen Konsens ein. Sie zeigen auch eine größere Bereitschaft, sich auf partnerschaftliche Beziehungen mit dem Staat im Dienste der Allgemeinheit einzulassen. Dieses verdeutlicht ein Vergleich der Forderungen christlicher Kirchen in westlichen Demokratien mit unterschiedlichen Staat-Kirche-Verhältnissen.

Religiöse Symbole im Schulalltag

Die Frage nach dem Kruzifix im Klassenzimmer an einer staatlichen Schule lässt sich aus der Perspektive einer offenen Religionspolitik leicht beantworten: Der Staat muss die Religionsfreiheit des Einzelnen schützen und darf keine Religion oder Weltanschauung bevorzugen oder benachteiligen, solange sie nicht in Widerspruch zum Grundgesetz stehen. Das Kreuz ist kein bloß kulturelles Symbol, sondern ein eindeutig christliches Zeichen. Daher darf kein Landesgesetz vorschreiben, dass Kreuze in Klassenzimmern angebracht werden müssen – und selbstverständlich auch keine anderen religiösen Symbole.

Anders verhält es sich mit der Frage, ob die Menschen, die in staatlichen Institutionen arbeiten, durch Kleidung und Erscheinungsbild ihre religiöse Zugehörigkeit zum Ausdruck bringen dürfen. Konkret: Darf eine Lehrerin ein Kopftuch, eine Kette mit Kreuzanhänger, eine Ordenstracht tragen?

Religion in der Volkszählung 2011

Wer in diesem Jahr an der Volkszählung teilnimmt, wird in Frage 7 nach seiner Mitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Glaubensgemeinschaft gefragt. Diese Frage ist bei Volkszählungen üblich und wurde auch in vergangenen Jahren gestellt.

Im Jahr 2011 wird die Religion jedoch nicht allein über die Frage nach der formalen religiösen Zugehörigkeit erhoben. Während alle bei Frage 7 zunächst ihren offiziellen Mitgliedschaftsstatus angeben, werden nur diejenigen, die keiner öffentlich-rechtlichen Glaubensgemeinschaft angehören, anschließend in Frage 8 aufgefordert, sich zum Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung zu positionieren. Dabei ist die Beantwortung der Frage 8 freiwillig.

Ein solcher Filter wird bei einer Befragung gewöhnlich dann verwendet, wenn ein Bereich näher untersucht werden soll, der rein sachlogisch nur bei einer bestimmten Gruppe erfragt werden kann. Das bedeutet für Frage 8 der Volkszählung, dass die Bekenntnisfrage zur nähere Bestimmung der religiösen Zugehörigkeit für die Gruppe derjenigen, die keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, dienen soll. Neben dem Christen- und Judentum wird in Frage 8 deshalb auch nach verschiedenen Ausrichtungen des Islam sowie Buddhismus und Hinduismus gefragt.

Dabei wird übersehen, dass die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft etwas anderes ist als ein religiöses Bekenntnis. Denn die formale Zugehörigkeit bedeutet nicht unbedingt, dass jemand tatsächlich gläubig ist. Anders ausgedrückt: Wer einer Glaubensgemeinschaft angehört, muss sich nicht zwangsläufig auch zu ihr bekennen.[pullquote_right]Dabei wird übersehen, dass die Zugehörigkeit zu einer Religions- gemeinschaft etwas anderes ist als ein religiöses Bekenntnis.[/pullquote_right]Ein Bekenntnis setzt aber genau diesen Glauben in gewissem Maß voraus. Atheisten mit Mitgliedschaft fallen somit durch das Raster. Ihnen wird unausgesprochen unterstellt, die hinter der Zugehörigkeit stehenden Lehren und Überzeugungen auch zu vertreten und zu bekennen.

In gewissem Maße scheint man sich über diesen Unterschied auch bei der Volkszählung bewusst zu sein. Schließlich gibt man Menschen, die keiner Konfession angehören, die Möglichkeit, sich auch zum Christen- oder Judentum zu bekennen. Bei Befragten, die kein Mitglied der Kirchen oder jüdischen Gemeinden sind, und sich bei Frage 8 aber zum Christen- oder Judentum bekennen, wird dann erkennbar der Glaube gemessen.

Das dürfte insbesondere bei Muslimen, Buddhisten und Hinduisten anders sein. Sie konnten ihre Zugehörigkeit bei Frage 7 nicht angeben. Deshalb kann es sein, dass sie Frage 8 doch in erster Linie als Zugehörigkeitsfrage interpretieren. Damit würde die Bekenntnisfrage beim Christen- und Judentum etwas anderes messen als beim Islam, Hinduismus und Buddhismus.

Ein weiteres Problem ist die Gleichsetzung von Religion und Weltanschauung, wie sie in der Frage zum Bekenntnis vorliegt. Es mag sein, dass jede Religion eine Weltanschauung darstellt bzw. beinhaltet. Aber nicht jede Weltanschauung muss automatisch mit Religion zusammenhängen. Die Antwortmöglichkeit „Sonstige Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung“ lässt auch Raum für solche Anschauungen, die eben nicht (mehr) unmittelbar mit Religion in Verbindung stehen. Denn auch etwa Sozialismus, Humanismus oder selbst überzeugter Atheismus können als Weltanschauungen verstanden und vertreten werden. Somit ist die Gruppe der Atheisten selbst unter den Konfessionslosen nicht zweifelsfrei identifizierbar, was die Vergleichbarkeit beider Fragen zusätzlich verringert.

Im Endergebnis läuft die Kombination beider Fragen Gefahr, die Ergebnisse zur Religion zu verzerren. Der Versuch, auch nicht öffentlich-rechtliche Glaubensgemeinschaften zu erfassen, ist sicher richtig und wichtig. Aber wenn religiöse Bekenntnisse und die religiöse Zugehörigkeit gleichgesetzt werden und darüber hinaus auch potentiell nichtreligiöse Weltanschauungen Berücksichtigung finden, so wird eines damit bestimmt nicht erreicht: eine präzise Erfassung der religiösen Landschaft in Deutschland.

Aktuelle Publikation

Religionspolitik in der Verfassungsgebung der deutschen Bundesländer

"Die vorliegende Arbeit belegt empirisch, dass die Religionspolitik in den deutschen Verfassungen im Kern weder einem gesellschaftlichen...

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