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Tanzverbot: Contra und Pro

Anlässlich der anstehenden Osterfeiertage sind die Tanzverbote wieder in die öffentliche Diskussion gerückt. Lars Alt, Mitglied des Forums Offene Religionspolitik, sagt: Ein gläubiger Christ soll den Karfreitag demütig und besinnlich begehen können. Dies soll Nichtchristen jedoch nicht in ihrer Tagesgestaltung beeinträchtigen.

Man kann nicht andächtig beten und sich besinnen, wenn nebenan die Party steigt, argumentiert Sonja Völker, Redakteurin dieses Blogs. Wer das Tanzverbot an hohen christlichen Feiertagen als Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen ablehnt, übersehe leicht, dass seine Abschaffung das Recht gläubiger Christen einschränke, ihre Feiertage angemessen zu begehen.

Tanzverbote als geschlossene Religionspolitik

Lars Alt, Mitglied im Forum Offene Religionspolitik (FOR)(Lars Alt) Vielerorts gilt an den „Stillen Tagen“ von Gründonnerstag bis Karsamstag ein Tanzverbot. Dieses Verbot beschreibt eine aus religiösen, sittlichen oder traditionellen Gründen erlassene Untersagung des Tanzes während bestimmter Zeiten. Neben Tanzveranstaltungen sind auch weitere öffentliche Veranstaltungen sowie Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb davon betroffen. Ziel des Tanzverbotes ist, dass gläubige Christen die Tage vor dem Osterfest im Gedenken an die Kreuzigung Jesu in Ruhe und Demut verbringen können.

Das Anliegen der Christen, einen ihrer höchsten Feiertage angemessen begehen zu können, ist gerechtfertigt. Aber ebenso sollte auch ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland, die keiner Konfession angehört, die Möglichkeit für eine freie und offene Tagesgestaltung erhalten. Die Ausübung individueller Glaubens- und Weltansichten einer Religionsgemeinschaft darf nicht dazu führen, dass Andersdenkende in ihrer wirtschaftlichen, individuellen oder kollektiven Freiheit eingeschränkt werden.

Das Spannungsfeld, das sich zwischen den Bedürfnissen von Christen und Nichtchristen auftut, ist auch im Grundgesetz angelegt. Einerseits garantiert Art. 4 GG „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“. Andererseits genießen staatlich anerkannte christliche Feiertage einen besonderen, verfassungsrechtlichen Schutz als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ (s. Art. 140 GG).
Ein Staat, der die Bedürfnisse aller seiner Bürger achtet, muss in diesem Interessenkonflikt jedoch als weltanschaulich neutraler Schiedsrichter vermitteln. Eine offene Religionspolitik, die sich von ideologischen Zielvorstellungen abwendet, zeichnet sich durch das Prinzip gegenseitiger Toleranz sowie der religiösen Gleichstellung im öffentlichen Raum aus. Dies ist mit einem verfassungsrechtlich legitimierten allgemeinen Tanzverbot an religiösen Feiertagen unvereinbar.

In einem Staat, der „Heimstatt aller Bürger“ sein soll, muss also die Entscheidung über die Ausgestaltung der „Stillen Tage“ beim Individuum liegen.

Tanzverbote als Respekt gegenüber Religiosität

Sonja Völker, Redakteurin des Blogs von FOR(Sonja Völker) Ein Blick in den Kalender zeigt: Das religiös begründete Tanzverbot beschränkt sich in Deutschland auf wenige hohe christliche Feiertage. Je nach Bundesland sind zwischen zwei und acht Tagen im Jahr davon betroffen. Dazu gehören die bedeutendsten Fastentage vor Ostern, der Totensonntag und der Heilige Abend.

Gläubigen Christen ist es ein Anliegen, diese Feiertage in Stille und Besinnung zu verbringen. Dabei ist es extrem störend, wenn in Hörweite eine ausgelassene Party gefeiert wird oder Fußballfans im Biergarten nebenan laut jedes Tor bejubeln. Es stimmt, dass das Tanzverbot dem Wunsch von Nichtchristen entgegensteht, ihren Tagesablauf uneingeschränkt selbst zu bestimmen. Umgekehrt behindert seine Abschaffung jedoch gläubige Christen darin, ihre Feiertage ungestört in dem für sie angemessenen Rahmen zu begehen. Eines von zwei berechtigten Interessen ist in jedem Falle beeinträchtigt.

Das Forum Offene Religionspolitik fordert: Jeder Bürger muss das Recht haben, seine Religion oder säkulare Weltanschauung weitestgehend ungestört auszuleben. In diesem Sinne ist es zu befürworten, dass hohe religiöse Feiertage einen besonderen Schutz genießen. Da die christlichen Kirchen nach wie vor die mit Abstand größten Religionsgemeinschaften in Deutschland sind, ist das Tanzverbot an wenigen Tagen im Jahr gerechtfertigt.

Fraglich ist, ob sich dieses Verbot auch auf Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder in der Disco fernab vom nächsten Wohngebiet erstrecken muss. So lange niemand beim Gebet oder Gottesdienst gestört wird, spricht nichts dagegen, dass anderswo eine Tanzveranstaltung stattfindet.

Grundsätzlich aber gilt: An mehr als 350 Tagen im Jahr darf nach Herzenslust getanzt und gefeiert werden. Es ist nicht zu viel verlangt, an wenigen Stillen Tagen aus Respekt vor der Religiosität einer Glaubensgemeinschaft darauf zu verzichten.

 

Kooperation von Staat und Religion fit machen für eine Zukunft in Vielfalt

Während Staat und Kirchen in Deutschland getrennt sind, kooperieren sie in vielen Bereichen partnerschaftlich. Dadurch besteht eine große Vielfalt bei Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen, Hospizen und vielen weiteren Einrichtungen. Die Kooperation zwischen Kirchen und Staat hat sich bewährt und sollte auch in Zukunft fortgesetzt werden.

Die Grundlage für die Zusammenarbeit indes hat sich gewandelt. War in den 1950er Jahren noch nahezu jeder Deutsche Mitglied in der katholischen oder evangelischen Kirche, so steht heute jeder Dritte außerhalb dieser Kirchen. Die meisten von ihnen sind Nichtreligiöse, unter ihnen sind aber auch viele Muslime. Beide Gruppen werden von einer Kooperation mit dem Staat derzeit ausgeschlossen.

Open Religious Policy vs. Closed Religious Policy

Sven Speer, Vorsitzender des Forums Offene Religionspolitik (FOR)
Sven Speer

Closed religious policy influences the religiosity of the individual and of society as a whole. Its proponents have precise idea about which religious and philosophical composition would be best for society. They exploit the state to regulate whether its citizens should be religious and which religious tradition they should follow. We find closed religious policy with very different groups: with those who noisily argue that Germany is a Christian country and any the less with secularists who want to ban religion from public life. The first discriminate against nonreligious and the adherents of religious minorities and the others discriminate against religious people. Both groups consider themselves to be completely different, but in fact they share one central feature: No concept of closed religious policy respects the religiosity of the individual or its freedom to live its life without constraints.

Open Religious Policy respects the religiosity of the individual. It abstains from proselytization as from secularization by the means of state. It does not resolve final issues and does not pretend truths. Open Religious Policy leaves the decision for and against religion to the individual. Today, which creed a citizen has – if at all – is less and less a mere product of tradition. Some consciously stick to their traditional creed. Others turn their back to their old creed and follow another faith or philosophy or live their lives consciously without any confession. An open state tolerates this diversity.

The state has to open for the lived creed of its citizens. Religion is a private matter, nonetheless has every citizen the right to contribute his religion or secular philosophy to the public life. By contrast under conditions of closed religious policy not every citizen can live his religion or philosophy in public. One example for that is the headscarf ban: Some federal states in Germany prohibit Muslim teachers to express her religiosity by wearing the hijab. Thereby the state makes them strangers in their own country.

A state that wants to be home for all citizens has to act in the opposite way: It must not dictate religious or philosophical symbols in public spaces. It must not decree crucifixes in schools, laws and administration. But it has to permit that civil servants express their individual creed, as long as their duties don’t suffer thereby.

The border between what should be allowed and what shouldn’t is not easy to determine. Conflicts and problems are bound to occur. But when we want to live peacefully in a religiously diverse society, we have to get ourselves into the otherness of the other. We have to get rid of the imagination, we could equalize all citizens of a country (and that that would be worth doing). We have to learn to be open for diversity.

Offene Religionspolitik vs. geschlossene Religionspolitik

Geschlossene Religionspolitik nimmt Einfluss auf die Religiosität des Einzelnen und der Gesellschaft. Ihre Verfechter haben klare Zielvorstellungen davon, welche religiös-weltanschauliche Zusammensetzung für die Gesellschaft am besten sei. Sie instrumentalisieren den Staat, um vorzugeben, ob und welchem Bekenntnis seine Bürger folgen sollen. Geschlossene Religionspolitik finden wir bei ganz unterschiedlichen Gruppen: bei denjenigen, die am lautesten darauf beharren, Deutschland sei ein christliches Land, genauso wie bei den Laizisten, die Religion vollständig aus dem öffentlichen Leben verdrängen wollen. Die einen diskriminieren die Nichtreligiösen und die Angehörigen religiöser Minderheiten, die anderen diskriminieren religiöse Menschen. So unterschiedlich sich beide Gruppen wähnen, eines haben sie gemeinsam: Die Religiosität des Einzelnen und seine Freiheit, die Ausrichtung seines Lebens ungehindert selbst zu wählen, respektiert kein Konzept geschlossener Religionspolitik.

Offene Religionspolitik respektiert die Religiosität des Einzelnen. Ihr sind sowohl staatliche Missionierung als auch staatliche Säkularisierung verwehrt. Sie lässt die Antwort auf letzte Fragen offen und gibt keine Wahrheiten vor. Die Entscheidung für oder gegen eine Religion überlässt eine offene Religionspolitik dem einzelnen Bürger. Heute ist es immer weniger bloßes Produkt der Tradition, ob und welches Bekenntnis die Bürger haben. Die einen bleiben bewusst bei ihrem traditionellen Bekenntnis, andere wenden sich von ihrem alten Bekenntnis ab und einer anderen Religion oder Weltanschauung zu oder leben ihr Leben ganz bewusst ohne jedes Bekenntnis. Diese Vielfalt nimmt ein offener Staat hin.

Offen muss der Staat auch für das gelebte Bekenntnis seiner Bürger sein. Zwar ist Religion Privatsache, aber dennoch hat jeder Bürger das Recht, seine Religion oder Weltanschauung in das öffentliche Leben einzubringen. In der geschlossenen Religionspolitik hingegen kann nicht jeder Bürger sein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis öffentlich leben. Ein Beispiel dafür ist das so genannte Kopftuchverbot: Einige Bundesländer untersagen muslimischen Lehrerinnen, ihre Religiosität mit einem Kopftuch auszudrücken. Dadurch macht der Staat sie zu Fremden im eigenen Land.

Ein Staat, der Heimstatt aller Bürger sein will, muss genau umgekehrt handeln: Er darf keine religiös-weltanschaulichen Symbole in öffentlichen Räumen vorschreiben. Er darf keine Kruzifixe in Schulen, Gerichten und in der Verwaltung einfordern. Aber er muss zulassen, wenn seine Beamten und Angestellten ihr persönliches Bekenntnis zeigen, sofern sie dadurch in der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Die Grenzen sind dabei häufig nicht einfach zu ziehen. Konflikte und Probleme sind vorprogrammiert. Aber wenn wir in einer religiös-weltanschaulich vielfältigen Gesellschaft friedlich leben wollen, müssen wir uns auf die Andersartigkeit des Anderen einlassen. Wir müssen uns von der Vorstellung verabschieden, die Bürger eines Landes alle gleich machen zu können (und das damit irgendetwas gewonnen wäre). Wir müssen lernen, für die Vielfalt offen zu sein.

Aktuelle Publikation

Religionspolitik in der Verfassungsgebung der deutschen Bundesländer

"Die vorliegende Arbeit belegt empirisch, dass die Religionspolitik in den deutschen Verfassungen im Kern weder einem gesellschaftlichen...

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