Religionspolitik von Die Linke – Analyse der Bundestagswahlprogramme (Teil 3)

    „Die Revolution ist großartig, alles andere ist Quark“ (Rosa Luxemburg). Frei nach dieser Aussage von Rosa Luxemburg hat Die Linke in ihrem Wahlprogramm eine Religionspolitik entwickelt, die zahlreiche bestehende Gesetze und Vereinbarungen aufkündigen und grundlegende Neuorientierungen im Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften etablieren will. So spricht sich die Linkspartei dezidiert für eine absolute institutionelle Trennung zwischen Staat und Religionen aus und sieht in dieser Ausrichtung die Möglichkeit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit davor zu schützen, durch Verweise auf das Naturrecht oder religiöse Gesetzmäßigkeiten eingeschränkt zu werden (125).

    Arbeitsrecht

    In Bezug auf das kirchliche Arbeitsrecht leitet die Linkspartei aus dieser Positionierung die Forderung ab, dass sowohl das Streik- als auch das Betriebsverfassungsrecht, welches die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung bestimmt, ausnahmslos auf Religionsgemeinschaften angewendet wird (20). Zugleich visiert die Partei eine Veränderung des kirchlichen Arbeitsrechts an, durch welche den Kirchen die Möglichkeit entzogen werden soll, Bewerber zurückzuweisen oder Mitarbeiter zu entlassen, die sich nicht loyal zur kirchlichen Verkündigung verhalten – wie etwa „Geschiedene[n], von ihren Partner*innen getrennt oder unverheiratet in Beziehungen Lebende[n]“ (70).

    Religionsunterricht

    Eine weitere Änderung wird in Bezug auf den Religionsunterricht an staatlichen Schulen angestrebt. Nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen wird der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen –­ mit Ausnahme von Bremen und Berlin – als ordentliches Unterrichtsfach durchgeführt. Die Linkspartei setzt sich hingegen für einen verpflichtenden Ethikunterricht ein, „in dem alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Hintergründen gemeinsam über ethische Fragen diskutieren können“ (125). Religionsunterricht soll hingegen von allen Religionsgemeinschaften in Deutschland als Wahlfach angeboten werden können. Die aus einer solch drastischen Umstellung resultierenden rechtlichen, personellen und auch ethischen Problematiken werden im Wahlprogramm allerdings nicht erörtert.

    Institutionelle Trennung von Staat und Religion

    Der Grundimpuls nach einer stärkeren Trennung von Staat und Religion äußert sich zudem in der Forderung, dass die Kirchen ihre Mitgliedsbeiträge nicht mehr gegen eine Aufwandsentschädigung über die staatliche Finanzverwaltung, sondern selbstständig erheben sollen.

    Zudem fordert die Linkspartei eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ein. Diese resultieren aus den Vermögensverlusten, welche die Kirchen insbesondere im beginnenden 19. Jahrhundert durch den Staat erlitten haben. Die Linkspartei spricht sich dafür aus, die Staatsleistungen zu beenden und die staatliche Schuld durch eine einmalige Entschädigungsleistung zu begleichen. Diese Forderung wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert, findet bislang aber keine politische Mehrheit. So wurde im März 2017 ein Antrag der Fraktion Die Linke im Bundestag, zur Überprüfung der staatlichen Zahlungen an die Kirchen, von CDU/CSU und SPD abgelehnt.

    Zusätzlich zu dieser Veränderung strebt die Linkspartei die Abschaffung der Militärseelsorge in ihrer aktuellen Form an und insistiert auch in diesem Bereich auf einer konsequenteren Trennung von Staat und Religion. Sie fordert, dass sowohl das Weisungsrecht als auch die Finanzierung für Pfarrerinnen und Pfarrer durch die Bundeswehr abgeschafft und durch einen Vertrag ersetzt wird, der allen Angehörigen der Bundeswehr eine freie Religionsausübung und religiöse Betreuung garantiert.

    Darüber hinaus visiert die Linkspartei eine Beratungs- und Unterstützungseinrichtung für Menschen an, die aufgrund einer religiösen Konversion, der Ablehnung von religiöser Bekleidung oder dem Austritt aus einer Religionsgemeinschaft unter Druck geraten (125). Zudem wendet sie sich gegen den kostenpflichtigen Austritt aus einer Religionsgemeinschaft.

    Gleichbehandlung von verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

    Neben einer konsequenteren Trennung von Staat und Religion beabsichtigt Die Linke zudem mehr Egalität zwischen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland herzustellen – etwa durch die Anerkennung von jüdischen und muslimischen Feiertagen (125).

    Ferner bekennt sie sich in dem Abschnitt „Wir verteidigen die Freiheit zur und von der Religion und die Trennung von Staat und Kirche“ zu dem Recht auf Religionsfreiheit. Im Wahlprogramm der Linkspartei wird die Religionsfreiheit als Möglichkeit des Menschen interpretiert, sich öffentlich zu seiner Religion zu bekennen. Es wird deshalb sowohl ein Verbot von religiöser Bekleidung sowie eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten aufgrund religiöser Bekleidung (125) abgelehnt und ein Verbot von Sakralbauten zurückgewiesen.

    Religionspolitische Agenda der Partei Die Linke

    Abschließend lassen sich zwei politische Stoßrichtungen im Wahlprogramm der Linkspartei herausstellen: Zum einen wird eine stärkere Trennung von Staat und Religion gefordert, die vor allem die Kooperation zwischen Staat und Kirchen betrifft. Die Linkspartei beabsichtigt in diesem Bereich grundsätzliche Änderungen einzuführen. Diese würden nicht nur die Kirchen, sondern auch die Arbeit kirchlich getragener Wohlfahrtsverbände, wie Diakonie und Caritas, maßgeblich betreffen. Zudem würde die Abschaffung des Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach zahlreiche Problematiken hervorrufen, die im Programm unausgesprochen bleiben.
    Insgesamt diskutiert die Linkspartei die Kooperationen zwischen Staat und Religion primär unter dem Aspekt der Privilegien für Religionsgemeinschaften. Sie berücksichtigt aber nicht die zahlreichen Aufgaben, welche diese für die Gestaltung und die Funktionalität der Gesellschaft übernehmen. Zudem übersieht sie aufgrund der kategorischen Ablehnung einer Kooperation die wechselseitige Korrektiv- und Kontrollfunktionen, die Staat und Kirche füreinander übernehmen können. Die religionspolitische Agenda der Linkspartei wirkt in diesen Punkten ideologisch voreingenommen.

    Zum anderen setzt sich Die Linke in ihrem Wahlprogramm für eine Stärkung von Minderheitenreligionen ein, durch die ein faireres Gleichgewicht zwischen den christlichen Kirchen und anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland hergestellt wird. Für die Linkspartei bedeutet dies – wie gezeigt –in erster Linie, die Rechte und Privilegien von Religionsgemeinschaften einzuschränken. Allerdings ist davon das Recht auf öffentliche Religionsausübung explizit ausgenommen.

    Hanna Fülling
    Hanna Fülling hat einen Bachelor an der FU Berlin zum Thema "Interreligiöser Dialog" und den Master "Religion and Culture" an der HU Berlin absolviert. Von 2013 bis 2016 war sie Promotionsstipendiatin des Evangelischen Studienwerks Villigst und hat zum Thema "Religion und Integration in der deutschen Islampolitik. Analyse des Begriffsverständnisses von Religion und Integration vor dem Hintergrund der Entwicklung der Islampolitik in der Bundesrepublik Deutschland" im Bereich Sozialethik promoviert. Praktische Erfahrungen zum Thema Religionspolitik hat sie durch ihre Arbeit beim Beauftragten für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des Berliner Senats gesammelt.