Die Ausführungen von Matthias Kortmann kann ich so nicht stehen lassen. Bei 1.300.000 kirchennahen Beschäftigungen gibt es nun mal alle Facetten. Dabei werden Einzelbeispiele herangezogen und oft verallgemeinert.
Zunächst gibt es für weltanschaulich geprägte Betriebe und Einrichtungen (Gewerkschaften, Kirchen) bestimmte Sonderregelungen. Auf diese wird jeder potentielle Arbeitnehmer vor Unterzeichnung des Vertrages ausdrücklich hingewiesen. Ein Problem wäre es nur, wenn weltanschauliche Träger ein Monopol in bestimmten Berufsfeldern besäßen, so dass es einem ausscheidenden Mitarbeiter kaum mehr möglich wäre, beruflich noch einmal Fuß zu fassen.
[pullquote_right]Werden die Leistungen des Vorstandes mit einem nachbarlichen KiGa verglichen, so müsste dieses Ehrenamt mit 18.000 Euro entlohnt werden, zuzüglich Spenden. [/pullquote_right]Zudem werden nicht allein kirchliche Einrichtungen staatlich finanziert. Wenn der Refinanzierungsgrad generell bei 98 % liegt, dann erhalten ihn alle Träger, auch das Rote Kreuz, die AWO oder ein Humanistischer Verein.
Die Frage, wie man mit wiederverheirateten Geschiedenen in kirchlichen Betrieben verfährt, ist erst dann zu lösen, wenn eine grundsätzliche Entscheidung der Kirche zu dieser Frage getroffen worden ist. Handlungsbedarf besteht in jedem Fall, denn die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind nicht „zeichenhaft“ für entschiedene Katholizität. Doch die Entscheidung darüber muss die Kirche treffen.
Wenn nicht Wiederverheiratete, aber Geschiedene oder schwule Mitarbeiter bzw. lesbische Mitarbeiterinnen zur Heuchelei gezwungen werden, treffen kirchliche Sanktionen ohnehin nur die, die sich nicht von der Kirche abgewandt haben. Denn anderen dürfte das schon ziemlich egal sein.
In kirchlichen Einrichtungen gibt es auch nichtchristliche Mitarbeiter. Aus den Erfahrungen eines Ordens weiß ich, dass in den östlichen Bundesländern Klöster gar nicht arbeiten könnten, wenn nur katholische Mitarbeiter eingestellt würden, denn so viele gibt es dort gar nicht. Auf der anderen Seite gibt es auch „Katholisierungsdruck“: Es wird darauf bestanden, dass in einer katholischen Einrichtung alle Mitarbeiter katholisch sein müssen, weil das zeichenhaft sei. Wem ist damit gedient? Denn allein katholisch zu sein wäre mir zu wenig, wenn nicht christlich gelebt wird.
Seit einem Jahr bin ich Vorsitzender eines Caritas-Kindergartenvereins. Alles, was bei Matthias Kortmann geschrieben steht, mag so gewesen sein. Nur für viele Einrichtungen stimmt das längst nicht mehr, wie dargestellt.
Nicht beachtet wird außerdem das ehrenamtliche Engagement, die viele Zeit, die für Einrichtungen aufgebracht wird. Als Vorsitzender hatte ich zwischen zwei Jahresmitgliederversammlungen nicht weniger als 96 Termine, Sitzungen und Besprechungen. Werden die Leistungen des Vorstandes mit einem nachbarlichen KiGa verglichen, so müsste dieses Ehrenamt mit 18.000 Euro entlohnt werden, zuzüglich Spenden. Aber das wird interessanterweise bei Vergleichsrechnungen nicht beachtet.
Was die Förderung von Kindergärten in Bayern angeht, rechne ich damit, dass mehr freie Träger Ihren Kindergarten an die Gemeinden abtreten. Mit der Kommune stehe ich für unseren Kindergarten in schwierigen Verhandlungen, weil sie nicht Gleiches gleich anerkennt. Caritas- und Diakonievereine können auch nur das ausgeben, was sie vorher eingenommen haben. Nur der Staat macht’s anders, da zahlen dann die Enkel!