Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf aufgrund seines Glaubens oder seiner religiösen Anschauungen benachteiligt werden. Mit klaren Worten verlangt das Grundgesetz die Gleichbehandlung der Menschen. Die Gleichbehandlung ist jedoch keine Gleichmacherei und keine Beschränkung der Unterschiede in den privaten Raum. Das Grundgesetz bezieht keine Position in der Vielfalt der Religionen und säkularen Weltanschauungen. Das ist seine Stärke. Es verlangt, der Staat müsse „Heimstatt aller seiner Bürger“ sein, wie es das Bundesverfassungsgericht einmal treffend auf den Punkt gebracht hat. Es müssen nicht alle einer Meinung, aber alle gleich zu Hause sein.
In öffentlichen Debatten wird immer wieder eingeworfen, das Grundgesetz würde eine christliche Wertordnung stützen oder das Grundgesetz würde Religion zur Privatsache erklären, die im öffentlichen Raum nichts zu suchen hat. Beides ist falsch. Das Grundgesetz garantiert die Kooperation des Staates mit den Kirchen in Hinblick auf Religionsunterricht, Kirchensteuereinzug, Körperschaftsstatus usw. Zugleich garantiert das Grundgesetz aber auch die Freiheit nichtreligiöser Menschen und den gleichen Zugang aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zum öffentlichen Raum und zu staatlicher Förderung. Das Forum Offene Religionspolitik will dazu beitragen, dieses Versprechen der Offenheit einzulösen.
Das Grundgesetz ist als Verfassung etwas Besonderes. Die Verfassungen anderer Republiken betonen in der Regel die Herrschaft des Volkes, die Souveränität einer Nation, die Demokratie. Das Grundgesetz schützt den Einzelnen vor dem Zugriffsrecht der Mehrheit. Es setzt enge Grenzen, inwieweit demokratische Entscheidungen in die Freiheitsrechte des Einzelnen eingreifen dürfen – ganz gleich, welcher Religion er angehört oder ob er keiner angehört. Der nationalsozialistische Terror hat gezeigt, wie auf Grundlage der Mehrheit im Parlament (wohl auch der Bevölkerung) Politik gegen Gewissen, Freiheit und Leben der Bürger einer Republik gemacht werden kann. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben den Schutz der Würde des Menschen und die Grundrechte als Abwehrrechte des Einzelnen gegen Staat und Mehrheit daher so zentral gesetzt.
Gerade weil das Grundgesetz die Rechte des Einzelnen schützt, zwingt es seinen Bürgern keinen Verfassungspatriotismus auf. Es verlangt nicht, dass die Bürger die Werte des Grundgesetzes teilen, sondern dass sie diese als Abwehrrechte der anderen Bürger achten. Das ist der Unterschied zwischen seiner offenen Politik zu einer geschlossenen Politik, die Einfluss auf Gewissen und Glauben seiner Bürger nähme. „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist.“, lautet Ernst-Wolfgang Böckenfördes berühmtes – aber häufig missverstandenes – Diktum. Eine freiheitliche und offene Ordnung hat immer einen experimentellen Charakter. Auch der erste US-Präsident George Washington bezeichnete seine Republik als „The Great Experiment“.
Trotz seiner unstreitigen Erfolge hin zur Öffnung des deutschen Staates bleibt das Grundgesetz ein Versprechen zu mehr Offenheit. Muslime, Humanisten und Angehörige vieler weiterer Traditionen bleiben in Deutschland durch den Staat benachteiligt: aus konkreter Absicht, aus mangelnder Bereitschaft zur Öffnung oder aus Unwissen. In der Vergangenheit hat sich das Grundgesetz als stärkstes Argument und Instrument erwiesen, wenn es darum ging, den Einzelnen zu stärken, sein Leben nach seinen Vorstellungen zu leben und Ansprüche politischer Mehrheiten abzuwehren. Entsprechend ist niemand gezwungen, 65 Jahre Grundgesetz zu feiern. Aber wer möchte, kann es. Ich tue es.