Die Religionsfreiheit, die das Grundgesetz jedem von uns zusichert, ist ein hohes Gut und eine großartige Errungenschaft eines säkularen Staates. Allzu oft wird davon aber auch eine Freiheit von Religion abgeleitet, die weder im Sinne der Väter des Grundgesetzes war, noch im Sinne unserer Gesellschaft sein sollte.
Angesichts des Strebens nach Freiheit von Religion wundert es kaum, wie hart und ausgiebig die Diskussion um die Beschneidung geführt wird. Das Urteil wird von Beschneidungsbefürwortern als „uneinfühlsam“ oder „verständnislos“ bezeichnet, es wird gar das Ende des jüdischen Lebens in Deutschland herbei geschrieben. Die Gegner dagegen sehen „Verstümmelungen“ endlich ein Ende gesetzt.
Eine seriöse Diskussionsgrundlage sieht anders aus. Das Landesgericht Köln hatte nicht zu entscheiden ob Juden oder Muslimen die Beschneidung von Kindern aus religiösen Gründen erlaubt sein sollte. Es ging um die Frage: Dürfen Eltern aus religiösen Gründen einen unumkehrbaren Eingriff, mit vergleichsweise geringem Risiko, an ihren Kindern vornehmen lassen?
Das Landgericht Köln meint: Nein. Eine Abwägung zwischen der Religionsfreiheit der Eltern und dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit sei es gewesen, eine Abwägung von Grundrechten, wie Gerichte sie häufig zu treffen haben.
Aber ist es wirklich eine Abwägung von Grundrechten? Ich glaube nicht. Vielmehr sind die gleichen Grundrechte berührt, nur sind es einmal die der Eltern und einmal die des Kindes. Natürlich haben die Eltern das Recht, ihre Religion frei auszuüben. Und natürlich haben sie auch das Recht, ihr Kind nach ihrem Glauben zu erziehen. Auf der anderen Seite hat aber auch das Kind das Recht der freien Religionsausübung und der freien Entfaltung, von Geburt an.
„Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Freiheit des Anderen anfängt“
Durch den irreversiblen Eingriff der Beschneidung, oder jeden anderen unumkehrbaren Eingriff aus religiöser Überzeugung, schränken die Eltern die Religionsfreiheit ihres Kindes ein. Die Vorhaut ist ein Teil des Körpers, in der Vorstellung vieler Gläubiger unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften von Gott geschaffen. Was, wenn das Kind glaubt, dass der Mensch nicht das Recht hat, Teile dieses Körpers einfach zu entfernen? Die Religionsfreiheit sichert den Eltern zu, für sich selbst zu entscheiden, nach welchem Glauben sie leben möchten. Sie gibt ihnen aber nicht nur nicht das Recht dazu, diese Entscheidung auch für die Kinder zu treffen – die Religionsfreiheit der Kinder verbietet ihnen dies sogar.
Bei dieser Argumentation drängt sich unweigerlich die Frage auf, mit welchem Recht Eltern ihre Kinder taufen lassen, bevor diese sich selbst dazu äußern können. Tatsächlich ist auch dies fragwürdig. Allerdings handelt es sich um eine rituelle Handlung ohne bleibende Folgen. Entscheidet sich das Kind später, etwas anderes zu glauben, ist dieser Tag für das Kind nicht mehr die Aufnahme in die Gemeinschaft der christlichen Kirche, sondern nur ein Tag, an dem ein Mann Wasser über den Kopf des Kindes schüttete.
Die Debatte wird von den falschen geführt
Weder ich, noch Journalisten, noch Wissenschaftler können einen echten Beitrag zu dieser Debatte leisten. Allein die Betroffenen, egal ob sie von ungewollter Beschneidung betroffen sind oder von einem anderen ungewollten Eingriff, haben das Recht sich zu beschweren und zu empören. Denn was bei vielen schon in Vergessenheit geraten zu sein scheint, ist, dass ein Mann vor dem Landesgericht Köln geklagt hatte, weil er gegen seinen Willen beschnitten wurde. Er war kein Mensch, der frei von Religion leben möchte, er war ein Mensch, der in seinen Grundrechten verletzt wurde. Wir haben kein Recht darauf, in einem Staat zu leben, in dem alles frei von Religion ist. Aber jeder hat das Recht, frei zu entscheiden, ob und welcher Religion er angehören möchte und damit auch, welche rituellen Eingriffe an seinem Körper vorgenommen werden.
Eine Abstraktion der Debatte ist erforderlich
Zum Abschluss möchte ich dazu aufrufen, die Debatte endlich auf eine andere Abstraktionsebene zu führen. Es geht nicht um Beschneidung, es geht um unumkehrbare Eingriffe. Und es geht auch nicht um den jüdischen oder muslimischen Glauben, es geht um religiöse Überzeugungen und Praktiken, gleich aus welcher Religion sie erwachsen. Denn ein entscheidender Punkt der Religionsfreiheit ist es auch, jedem Gläubigen und jeder Religion die gleichen Rechte einzuräumen, unabhängig von der Tradition oder der geschichtlichen Verbundenheit mit unserem Land.