Während Staat und Kirchen in Deutschland getrennt sind, kooperieren sie in vielen Bereichen partnerschaftlich. Dadurch besteht eine große Vielfalt bei Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen, Hospizen und vielen weiteren Einrichtungen. Die Kooperation zwischen Kirchen und Staat hat sich bewährt und sollte auch in Zukunft fortgesetzt werden.
Die Grundlage für die Zusammenarbeit indes hat sich gewandelt. War in den 1950er Jahren noch nahezu jeder Deutsche Mitglied in der katholischen oder evangelischen Kirche, so steht heute jeder Dritte außerhalb dieser Kirchen. Die meisten von ihnen sind Nichtreligiöse, unter ihnen sind aber auch viele Muslime. Beide Gruppen werden von einer Kooperation mit dem Staat derzeit ausgeschlossen.
Offene Religionspolitik bedeutet, allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleichen Zugang zum öffentlichen Raum und zu staatlicher Förderung zu gewähren und dabei die Freiheitsrechte des einzelnen Bürgers zu wahren. In einem solchen Modell kooperiert der Staat mit allen Gemeinschaften, seien sie christlich, muslimisch, atheistisch oder anderes, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützen.
Dadurch wird das Angebot für alle Bürger vielfältiger, weil der Staat nicht nur mit den großen Kirchen, sondern auch mit kleineren Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zusammenarbeitet. Während staatliche Einrichtungen allen Bürgern offen stehen, ohne Rücksicht auf ihre Religion oder säkulare Weltanschauung, werden daneben Einrichtungen unterstützt, die sich durch das gelebte Bekenntnis einer Gemeinschaft auszeichnen.
Eine offene Religionspolitik führt die erfolgreiche Zusammenarbeit des Staates mit den Christen fort und weitet sie auf Nichtreligiöse, Muslime und kleinere Gemeinschaften aus. Mit einer offenen Religionspolitik beseitigen wir nicht nur die aktuelle religionspolitische Ungleichbehandlung: Wir machen die Kooperation von Staat und Kirche fit für eine Zukunft in Vielfalt.