Islam: Teil Deutschlands

30. November 2011

Ganz gleich ob Muslim, Christ oder Atheist: Wir alle sind Yunus

Sven Speer, Vorsitzender des Forums Offene Religionspolitik (FOR)

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November schränke die Religionsfreiheit in Deutschland unangemessen ein, sagt Sven Speer, Vorsitzender des Forums Offene Religionspolitik. Vorgeblich habe das Bundesverwaltungsgericht nur darüber entschieden, ob Yunus an seiner Schule beten darf. Die Entscheidung habe indes Signalwirkung für die Behandlung von Muslimen in ganz Deutschland. Und, was den wenigsten klar sei, sie schränke auch die Freiheit jedes anderen Bürgers ein, ganz gleich, ob er Muslim, Christ, Atheist oder andere Bekenntnisses ist.

Begonnen hat der Streit, über den heute das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, im November 2007, als die Schulleiterin des Diesterweg-Gymnasiums erfahren hat, dass Yunus mit sieben Mitschülern in einer Pause gebetet hat und dies daraufhin für die Zukunft verboten hat. Yunus hat sich damit nicht abgefunden. Die Auseinandersetzung haben die Medien als einen Konflikt zwischen einem vereinzelten nichtintegrierten, nichtangepassten Einwanderer und einer aufgeklärten Mehrheitsgesellschaft stilisiert. Sinnbildlich dafür ist, dass die Debatte häufig unter dem türkisch-arabischen Namen „Yunus“ geführt wird. Wir lesen, dass sich die Schüler „gen Mekka“ niedergeworfen haben, was die Fremdartigkeit noch unterstreichen soll. Tatsächlich ist eine Ausrichtung ‚ins Ausland‘ auch bei anderen Religionen nicht unüblich. So sind christliche Kirchen traditionell nach Osten (Jerusalem) ausgerichtet. Diese Ausrichtung wird indes selten als Attribut angeführt; das Christentum wird schließlich als Teil Deutschlands angesehen.

Was als Schutz vor einer vermeintlichen Islamisierung der Gesellschaft angesehen wird, ist in Wahrheit ein tiefer Eingriff in die Freiheit von jedem Einzelnen von uns.

Das Bundesverwaltungsgericht ermöglicht den Schulen, ihren Schülern Gebete zu verbieten – allerdings nicht unbeschränkt. Dies ist ausschließlich auf Situationen beschränkt, in denen der „Schulfrieden“ gefährdet sei. Diese Formulierung kennen wir bereits aus der so genannten Kopftuchdebatte: Eine Gefährdung des Schulfriedens wird lediglich islamischer religiöser Praxis und ihren Symbolen unterstellt. Woher diese  Bedrohung des Schulfriedens rühren soll, ist mir schleierhaft: Es ist vollkommen normal, dass Schüler auf dem Schulhof in der Pause Gruppen bilden. Das war bei mir in der Schule nicht anders. Bezeichnend ist, dass der Protest gegen das Gebet nicht etwa von anderen Schülern ausging, sondern von den Lehrern. Diese beharrten darauf, dass in Deutschland Staat und Kirche getrennt seien. In der Tat schreibt das Grundgesetz lediglich vor, dass es keine Staatskirche gibt. Zudem greift Artikel 4 (2) des Grundgesetzes: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Das bedeutet, dass der Staat keine Religion vorgeben darf, zugleich aber die Religionsausübung seiner Bürger nicht einschränken darf. Er darf ihnen kein Gebet aufzwingen, aber er darf ihnen auch nicht verbieten zu beten.

Den Grundsatz der Religionsfreiheit hat das Bundesverwaltungsgericht heute zu einer Ermessensfrage der Mehrheit erklärt. Wenn sich die Mehrheit von einer Minderheit gestört fühlt, darf sie dieser verbieten, ihre Religion frei auszuüben. Was als Schutz vor einer vermeintlichen Islamisierung der Gesellschaft angesehen wird, ist in Wahrheit ein tiefer Eingriff in die Freiheit von jedem Einzelnen von uns. Wenn wir Minderheiten nicht gestatten, anders zu sein, weil sie damit einen ‚gesellschaftlichen Frieden‘ gefährden würden, so verlieren auch wir das Recht, anders zu sein. Denn bei wechselnden Mehrheiten wird auch unsere freie Selbstentfaltung zu einer Ermessungsentscheidung der Mehrheit. Deutlich wird dies im Falle von Yunus nicht nur dadurch, dass vermeintlich die Mehrheitsgesellschaft gegen einen aufmüpfigen Einzelnen gesiegt hat, sondern auch durch den Verweis darauf, dass die sieben anderen betenden Schülern nicht versucht haben, ihr Recht einzuklagen. Für die Frage der Religionsfreiheit ist der Verzicht einer Mehrheit auf ihr Recht jedoch vollkommen irrelevant. Das Recht kommt jedem Einzelnen zu, ganz gleich wie sich seine Gemeinschaft dazu verhält. Gerade Atheisten sollten sich dessen klar sein, da sie in der Regel keiner Gemeinschaft angehören, die Rechte für sie geltend machen könnte.

Die Schulen in Berlin waren – unfreiwillig – schon viel weiter in der Frage, wie sie angemessen mit religiöser und weltanschaulicher Vielfalt umgehen können. Denn die Senatsverwaltung hat Leitlinien herausgegeben, wie die Schulen mit betenden Muslimen umgehen sollten. Dort wurde zuerst einmal darauf hingewiesen, dass nur sehr wenige Jugendliche in der Schule tatsächlich beten wollen. Dies ist eine wichtige Feststellung. Ferner heißt es, für das Gebet sei ein abgeschiedener Ort zur unterrichtsfreien Zeit ausreichend und die Verrichtung der Gebete in der Pause möglich, wobei darauf geachtet werden solle, dass der Schulbetrieb nicht gestört werde. Die betenden Schüler dürften die anderen Schüler nicht nötigen, sich ihnen anzuschließen. All dies ist wichtig und richtig. Die Leitlinien stellen einen guten Kompromiss zwischen allen beteiligten Interessen dar. Es ist zu wünschen, dass die Praxis an Berliner Schulen diesen Leitlinien folgt und nicht der Verbotskultur, die das Bundesverwaltungsgericht ermöglicht hat.

Yunus kann jedoch noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Ich wünsche es mir für Deutschland und hoffe, dass das höchste deutsche Gericht der individuellen Freiheit einen höheren Stellenwert beimisst als dem Willen der Mehrheit. Davon hängt nicht nur die Freiheit von Yunus und den Muslimen in Deutschland ab. Das entscheidet über die Freiheit und das Recht jedes Einzelnen von uns, inwieweit wir anders, wir selbst sein können.



About the Author

Sven Speer
Sven Speer ist Gründer und Vorsitzender des Forums Offene Religionspolitik (FOR). Zum Thema religiöse Vielfalt und Toleranz sprach er als Redner im Rahmen zahlreicher Vorträge und Podiumsdiskussionen von Jerusalem bis Salt Lake City. Speer war Stipendiat der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Mitarbeiter am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) in Osnabrück und am Exzellenzcluster "Religion und Politik" der Universität Münster sowie Fellow am German Marshall Fund of the United States in Washington, D.C. Derzeit arbeitet er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag mit den Schwerpunkten Integration und Islam. Sie erreichen ihn unter sven.speer@offene-religionspolitik.de.




 
 

 
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11 Comments


 
 

  1. Hallo Herr Speer,
    ich bin sehr erleichtert, dass Sie als Atheist, sich mit dieser leider zu einem Problem gewordenen Situation auseinandersetzen.
    Ich persönlich bin auch ein Yunus, wenn auch die weibliche Version. Als baldige Abiturientin bete ich auch während den 4-stündingen Mittagschulen, besonders jetzt im Winter, wo die Gebetszeiten durch die kurzen Tage aufeinandergereiht sind, das Nachmittagsgebet in der Schule. Und das tue ich während den Pausen, die weitaus für ein Gebet ausreichen. Da ich manchmal nicht abschätzen kann, wie manche Lehrer darauf reagieren würden, frage ich nur die Lehrer von deren postiven Antworten ich sicher bin, nach Erlaubnis zum Gebet an einem ruhigen Platz in der Schule. Ein Lehrer ließ mich z.B. einmal im Klassenzimmer beten.
    Falls nicht möglich muss ich mir einen entsprechenden Ort suchen, sei es die Duschkabine in der Sporthalle oder wenn ich ganz verstörte Blicke abbekomme, dann im Freien, an einem nicht viel überlaufenen und sauberen Ort. Was in der Kälte nicht immer schön sein ist..
    Was ich aber betonen möchte ist die Reaktion einiger meiner Kameraden, die ich auf Yunus´ Ereignis angesprochen haben. Ihre Reaktion war dem Bundesverwaltungsgericht gleich. Sofortiges Verbieten..
    Vergessen tun sie leider dabei nur, dass an unserer Stelle eines Tages sie auch sein können und wahrscheinlich auch nicht gleich behandelt werden wollen würden. Wobei ich als Muslima auf keinen Fall bei solch einem Entschluss gegenüber jegliche Religion, sei es Christ, Jude, Buddhist etc. nicht schweigen würde.


  2. Lachi

    Als Atheist fühle ich mich bei dem Wort Religionsfreiheit immer diskriminiert.
    Im Westen sind 60% der Menschen Atheisten,ich glaube kaum dass man da von zwei Religionen sprechen kann die sich “bekämpfen”.Und wenn schon,dann sollen sie es machen und alle anderen daraus lassen.
    Man bettet nicht an einem öffentlichem Platz weil man gläubig ist,genau so wenig wie man als strenggläubige Person Minirock zum Kopftuch trägt. Aber so lange es Menschen gibt die das glauben,wird es auch Länder geben wo Atheismus unter Todesstrafe steht und Menschen auf der Strasse zusammengeschlagen weil sie ein “Gott gibt es nicht” Shirt tragen.
    Aber dann spricht keiner von Religionsfreiheit weil es sich ja nicht um Religion handelt.
    Fakt ist dass nur Christen,Juden und Muslime eine Lobby haben,der Rest soll einfach schon im Hintergrund bleiben und die Gläubigen machen lassen…auch wenn sie die Welt in die Luft jagen wollen.
    Jedenfalls,solange wir zulassen dass Kinder Bücher kaufen können die voller Hass sind und zum morden von nicht Monotheisten aufrufen,brauch auch niemand das Wort Freiheit zu verherrlichen


    • Sven Speer

      Das Forum Offene Religionspolitik setzt sich im gleichen Maße für die Freiheit nichtreligiöser wie religiöser Menschen ein.


 
 



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