Was ist eigentlich eine Weltanschauung oder eine Weltanschauungsgemeinschaft? Was bedeutet weltanschaulich? Obwohl der Begriff „Weltanschauung“ im Grundgesetz in Artikel 4 und Artikel 140 in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung auftaucht, weiß in Deutschland kaum jemand etwas damit anzufangen.

Weltanschauung und/oder Religion?

Es gibt Stimmen, die sagen, eine Weltanschauung ist so etwas wie eine säkulare Religion – also eine Sicht und Deutung der Welt ohne Bezug zu einem Gott oder etwas anderem Überweltlichen. Als Beispiel für eine Weltanschauung wird oftmals der Marxismus angeführt.[1] Allerdings gibt es Weltanschauungen, die verfasste Weltanschauungsgemeinschaften hervorgebracht und damit plausibler wären. Der Humanistische Verband Deutschlands ist ein Beispiel dafür.[2] Auch die Anthroposophie scheint als Weltanschauung anerkannt zu sein. Doch bei dieser wird bereits deutlich: Ganz klar ist der wechselseitige Ausschluss von Religion und Weltanschauung[3] nicht. Der ‚Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V.‘ zählt auch die ‚Unitarier – Religionsgemeinschaft freien Glaubens e.V.‘ zu seinen Mitgliedern. Und der Humanistische Verband Niedersachsen ist bspw. aus der Freireligiösen Landesgemeinschaft hervorgegangen. Buddhismus und Daoismus kennen zudem sowohl religiöse als auch nichtreligiöse Traditionen und die Grenzen zwischen den Traditionen verlaufen mitunter fließend.[4]

Rechtliche (Un-)Gleichbehandlung

Eine Abgrenzung von Religion und Weltanschauung ist in der Praxis weit schwieriger als in der Theorie. Eine strikte Unterscheidung von Religion und Weltanschauung durch den Staat ist allerdings nur dann erforderlich, wenn diese rechtlich unterschiedlich behandelt werden müssen. Eine entsprechende Notwendigkeit sehen Christine Mertesdorf[5] und Patrick Hoffmann[6]. Tatsächlich ist in Deutschland Religion im Arbeits- und Zivilrecht geschützt, während Weltanschauung nur im Arbeitsrecht geschützt ist.[7] Zugleich sieht § 19 des Allgemeinen Gleichheitsgesetzes für das Arbeitsrecht umfangreiche, wenn auch strittige Ausnahmen vor.[8] Gerhard Czermak  hät diese Ungleichbehandlung für problematisch: „Verfassungsrechtlich spielt die begriffliche Differenzierung aber wegen der Gleichstellung von Religion und Weltanschauung […] letztlich keine Rolle“ und verweist auf die Art. 4 I und Art. 137 VII/140 des Grundgesetzes.[9]

Deutscher Sonderweg

Die unklare Definition von Weltanschauung und die verbreitete Unkenntnis über Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland überrascht vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem Begriff Weltanschauung um einen „typisch deutschen Bedeutungsbereich“ handelt, wie Christine Mertesdorf  erläutert.[10] Sie führt aus, dass der Begriff Weltanschauung in europäischen Dokumenten kein Pendant kennt: Im Englischen wird er mit „belief“ übersetzt, im Französischen mit „conviction“, im Italienischen mit „convizione“ und „oredo“. Weltanschauungsgemeinschaften firmieren als „philosophical and non-confessional organisations“ auf Englisch, „organisations philosophiques et non confessionelles“ auf Französisch sowie „organizzazioni non confessionali“ und „organizzazioni filosofiche e non confessionali“ auf Italienisch. Die Übersetzungen lassen sich entweder nicht klar von Religion trennen oder erscheinen so künstlich wie kompliziert. Das wirft die Frage auf, ob eine mangelnde Differenzierung auch zu einem geringeren Diskriminierungsschutz führt oder ob die Differenzierung in Deutschland nicht eher Diskriminierung ermöglicht.

Phänomen Weltanschauung wenig erforscht

Wenig dienlich bei der Aufarbeitung ist, dass staatlicherseits nicht erhoben wird, wer sich einer Weltanschauung zugehörig fühlt oder Mitglied einer Weltanschauungsgemeinschaft ist. Im Zensus 2011 eine Erhebung diejenigen aus, die einer Weltanschauung folgen und/oder Mitglied einer Weltanschauungsgemeinschaft sind. Frage 7 erhob lediglich, ob die jeweilige Person Mitglied in einer „öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft“ ist, obwohl es mehrere als Körperschaften des öffentlichen Rechts verfasste Weltanschauungsgemeinschaften gibt. Bei Frage 8 erhielten Anhängerinnen und Anhänger von Weltanschauungen lediglich die Möglichkeit, mit „Sonstige Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung“ zu antworten. Die Daten sind somit vollends unnütz zur Beschreibung der Verbreitung des Merkmals Weltanschauung in Deutschland. Auch in der religionssoziologischen Forschung finden Weltanschauungen und Weltanschauungsgemeinschaften kaum Beachtung.[11] Lediglich in der theologischen Apologetik finden sie seit einigen Jahren vereinzelt Beachtung.[12]

Offene Fragen und Ausblick

Mittlerweile kommt etwas Bewegung in die Thematik. So hat der Humanistische Verband als Weltanschauungsgemeinschaft einen Bericht zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland vorgelegt,[13] der auch in Bezug auf die humanistische Weltanschauung relevant ist. Allerdings dominiert dabei das Nichtreligiöse. Für das Frühjahr 2016 wird zudem die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebene Expertise „Diskriminierungsschutz für das Merkmal Weltanschauung – Reichweiten und Grenzen“ erwartet.[14] Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Säkularisierung unserer Gesellschaft[15] wird die Frage immer dringlicher, ob und wie Religion und Weltanschauung voneiander unterschieden werden müssen – und ob eine solche Unterscheidung Diskriminierung vorbeugt oder Vorschub leistet.

 

Anmerkungen

[1] Campenhausen/Wall (2006: 55)

[2] http://www.humanismus.de/

[3] Janz (2012: 286)

[4] Han (2002: 18); Möller (2010: 32)

[5] Mertesdorf (2008: 88)

[6] Hoffmann (2012: 320-321)

[7] Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2013: 33)

[8] Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2014: 88)

[9] Czermak (2008: 58)

[10] Mertesdorf (2008: 92-93)

[11] Knoblauch (1999: 162); Hero et al. (2008); Prothero (2011: 367-380)

[12] Fincke (2002, 2004)

[13] Bauer/Platzek (2015: 4)

[14] http://www.humanismus.de/aktuelles/diskriminierung-aufgrund-weltanschauung

[15] Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2014: 16); Pollack/Müller (2013: 11)

 

Literatur

Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hrsg.). 2013. Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben. Zweiter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle der Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages. Berlin.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hrsg.). 2014. Handbuch „Rechtlicher Diskriminierungsschutz“. Berlin.

Bauer, Michael und Arik Platzek. 2015. Gläserne Wände. Bericht zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland. Berlin.

Campenhausen, Axel von und Heinrich de Wall. 2006. Staatskirchenrecht. Eine systematische Darstellung des Religionsverfassungsrechts in Deutschland und Europa ; ein Studienbuch. München: Beck.

Czermak, Gerhard. 2008. Religions- und Weltanschauungsrecht. Eine Einführung. In Kooperation mit Prof. Dr. Dr. Hilgendorf. Berlin, Heidelberg: Springer-Verlag Berlin Heidelberg.

Fincke, Andreas. 2002. Freidenker – Freigeister – Freireligiöse. Kirchenkritische Organisationen in Deutschland seit 1989. Berlin: Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen.

Fincke, Andreas (Hrsg.). 2004. Woran glaubt, wer nicht glaubt? Lebens- und Weltbilder von Freidenkern, Konfessionslosen und Atheisten in Selbstaussagen. Berlin.

Han, Byung-Chul. 2002. Philosophie des Zen-Buddhismus. Stuttgart: P. Reclam.

Hero, Markus (Hrsg.). 2008. Religiöse Vielfalt in Nordrhein-Westfalen. Empirische Befunde, Entwicklungen und Perspektiven der Globalisierung vor Ort. Paderborn: Schöningh.

Hoffmann, Patrick. 2012. Die Weltanschauungsfreiheit. Analyse eines Grundrechts. Berlin, Humblot: Duncker & amp.

Janz, Norbert. 2012. Weltanschauungsgemeinschaft. In: Hans M. Heinig (Hrsg.), 100 Begriffe aus dem Staatskirchenrecht. Tübingen: Mohr Siebeck, 285-288.

Knoblauch, Hubert. 1999. Religionssoziologie. Berlin, New York: De Gruyter.

Mertesdorf, Christine. 2008. Weltanschauungsgemeinschaften. Eine verfassungsrechtliche Betrachtung mit Darstellung einzelner Gemeinschaften. Frankfurt am Main, New York: Peter Lang.

Möller, Hans-Georg. 2010. In der Mitte des Kreises. Daoistisches Denken. Berlin: Verl. der Weltreligionen.

Pollack, Detlef und Olaf Müller. 2013. Religionsmonitor. Verstehen was verbindet. Gütersloh.

Prothero, Stephen R. 2011. Die neun Weltreligionen. Was sie eint, was sie trennt. München: Diederichs.

Statistische Ämter des Bundes und der Länder. 2014. Zensus 2011. Zensus Kompakt – Endgültige Ergebnisse.

Dr. Sven Speer ist Vorsitzender des Forums Offene Religionspolitik (FOR) seit dessen Gründung 2011. Als Mitarbeiter und im Rahmen von Vorträgen und Gutachten berät er Regierungsorganisationen, Abgeordnete, Religionsgemeinschaften und Verbände zum Verhältnis von Staat und Religion – u.a. in Berlin, Jerusalem, Beirut, Kairo, Washington D.C., Houston und Salt Lake City. Er ist darüber hinaus Co-Founder von inteero, einer Plattform für Online-Einrichtungsberatung. Speer hat Politikwissenschaft und Geschichte studiert und am Exzellenzcluster ‚Religion und Politik‘, am German Marshall Fund of the United States und am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien zur politischen Regulierung von Religion geforscht.