Deutschland braucht eine offene Religionspolitik, die allen Religionen und Weltanschauungen gleichen Zugang zum öffentlichen Raum und zu staatlicher Förderung einräumt und dabei die Freiheitsrechte aller Bürger wahrt.
Auch wenn es jeder Religion, jeder Konfession und jeder nichtreligiösen Weltanschauung zusteht, öffentlich und privat um Anhänger zu werben oder für die Abwendung von der Religion einzutreten, so ist dies dem freiheitlichen Staat verwehrt. Er darf weder darauf hinwirken, dass Menschen sich Religion allgemein oder einer Religionsgemeinschaft im Besonderen zuwenden, noch, dass sich Menschen von Religionen und Weltanschauungen abwenden. Der Staat muss akzeptieren, wie und ob sich die Bürger religiös-weltanschaulich organisieren, solange sie sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Jeder Bürger muss künftig das Recht haben, seine Religion oder säkulare Weltanschauung weitestgehend ungestört auszuleben.
Prinzipien
Unbefangenheit
Der Staat darf weder darauf hinwirken, dass Menschen sich Religion allgemein oder einer Religionsgemeinschaft im Besonderen zuwenden, noch, dass sich Menschen von Religionen und Weltanschauungen abwenden. Die staatlichen Institutionen dürfen sich nicht exklusiv mit einzelnen religiösen oder weltanschaulichen Traditionen identifizieren oder sich ihnen verpflichten. Sie haben die unterschiedlichen Traditionen und Weltbilder der Bürger zu achten und zu respektieren.
Öffentlichkeit
Religion ist Privatsache. Gleichwohl hat der Bürger das Recht, seine Religion oder Weltanschauung in das öffentliche Leben einzubringen. Dieses Recht haben auch die Bekenntnisgemeinschaften, in denen sich Bürger zur Pflege ihres Bekenntnisses organisieren. Ein religiös-weltanschaulich offener Staat zwingt seinen Bürgern kein religionsloses, sprich säkulares Äußeres vor, sondern bringt die religiös-weltanschauliche Vielfalt auch durch seine Staatsdiener zum Ausdruck.
Garantie der Offenheit
Die Entfaltung religiöser und weltanschaulicher Bekenntnisse in der Öffentlichkeit findet dort ihre Grenzen, wo sie die freie Entfaltung anderer Bürger in der Gesellschaft unzumutbar einschränkt, gegen Gesetze oder die verfassungsgemäße Ordnung verstößt. Der Staat muss resistent sein gegen Versuche von Bekenntnisgemeinschaften, die ihre Werte und Normen der gesamten Gesellschaft mit staatlichen Zwangsmitteln aufzwingen wollen.
Wahlfreiheit
Das Engagement von Bekenntnisgemeinschaften in Bildung und Wohlfahrt ist gelebter Ausdruck der Bürgergesellschaft. Die Bürger müssen sich aus dem Angebot an Leistungen dasjenige auswählen können, zu dem sie das größte Vertrauen haben. Der Staat trägt durch eigene Einrichtungen dafür Verantwortung, dass es keine monopolartige Stellung einzelner bekenntnisgebundener Einrichtungen oder bekenntnisgebundener Einrichtungen im Allgemeinen gibt.

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