Wenn die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen in Deutschland weiterhin legal bleibt, darf das kein Sieg der Religion über Nichtreligion sein. Es muss ein Sieg der Freiheit sein.
Der Konflikt um die Beschneidung ist derzeit vor allem ein Konflikt zwischen Religiösen und Säkularen. Die angeführten Argumente zeigen dabei deutlich, dass nicht nur religiöse Menschen für Werte eintreten, sondern auch die nichtreligiösen – und zwar weder minder vehement noch weniger berechtigt. Wir leben in Zeiten, in denen die Grundüberzeugungen der Menschen nicht ähnlicher werden, sondern vielfältiger. Die vielfältigen Werte unserer Gesellschaft lassen sich nicht einfach hierarchisieren. Viele, die sich lauthals in die Beschneidungsdiskussion einbringen, meinen, dass die Werte in unserer Gesellschaft (oder zumindest des Grundgesetzes) einfach in Einklang zu bringen wären. Das Gegenteil ist der Fall. Das wird bereits dadurch deutlich, dass die Debatte so erbittert geführt wird. Die Ursache dafür ist nicht, dass die Menschen zu beschränkt wären, sondern dass sich viele Werte unserer Gesellschaft schlicht widersprechen und nicht zu vereinbaren sind.
Mir scheint, dass manch ein Religiöser dieser Tage die Widersprüche in den Werten unserer Gesellschaft dadurch auflösen möchte, dass die positive Religionsfreiheit als oberster Wert gesetzt wird. An diesem Punkt mahne ich entschieden zur Vorsicht. Auch wenn die Knabenbeschneidung legal bleibt, darf dies kein Freifahrtschein für Religion sein. Die Freiheitsrechte, die Religiösen zugesprochen werden, müssen auch Nichtreligiösen eingeräumt werden. Mit dem deutschen Güterpaar aus positiver und negativer Religionsfreiheit ist dies nur schwer begrifflich zu fassen. Kurz gesagt ist ‚positive Religionsfreiheit‘ die Freiheit, eine Religion auszuüben, während ‚negative Religionsfreiheit‘ die Freiheit ist, von Religion verschont zu werden. Beide Freiheiten verhalten sich zueinander wie in einem Nullsummenspiel: Was den Religiösen gegeben wird, wird den Nichtreligiösen genommen und umgekehrt.
In Deutschland werden allzu häufig die Freiheit zur Religion und die Freiheit von Religion gegeneinander ausgespielt, worunter die Freiheit insgesamt leidet. In den USA ist die Diskussion in solchen Fragen deutlich weiter. Der Ausgangspunkt in den USA ist nicht das janusköpfige Konzept der positiven und negativen Religionsfreiheit, sondern free exercise, also die freie Ausübung der religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen. Nach diesem Konzept haben Religiöse wie Nichtreligiöse gleichermaßen das Recht, ihr Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Im Idealfall wird weder das Religiöse, noch das Nichtreligiöse aus dem öffentlichen Leben heraus gedrängt. Alle sind dadurch gezwungen, die Lebensweisen der jeweils anderen zu tolerieren – auch wenn ihnen das missfallen mag.
Die drei Freiheitskonzepte möchte ich am Beispiel des Sonntags skizzieren. Wird die positive Religionsfreiheit zum höchsten Gut, gibt es am Sonntag ein Arbeitsverbot, um den Menschen den Gottesdienstbesuch zu ermöglichen. Von den Kirchtürmen läuten die Glocken, auch wenn all jene, die lieber ausschlafen würden, darunter leiden. Wird die negative Religionsfreiheit zum höchsten Gut, gibt es kein Arbeitsverbot am Sonntag, schließlich ist der Sonntag ein christlicher Feiertag. Und auch Glocken läuten nicht, um niemanden mit religiöser Praxis zu belästigen. Wird die freie Ausübung der religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen als höchstes Gut betrachtet, ergibt sich ein anderes Bild: Es steht allen Menschen am Sonntag frei zu arbeiten oder nicht zu arbeiten, damit jeder nach seinen Überzeugungen sein eigenes Leben – nicht das der anderen – gestalten kann. Die Glocken der Kirchen läuten, da jeder seine religiöse und weltanschauliche Praxis auch in die Öffentlichkeit tragen kann.
Die freie Ausübung der religiösen und nichtreligiösen Überzeugungen kann die Klammer für eine Gesellschaft sein, die immer weniger Werte teilt. Die Menschen müssen sich nicht einig darin werden, wie ein gutes Leben geführt wird. Viel wäre aber gewonnen, wenn sie sich darauf einigten, dass jeder sein Leben nach seinen eigenen Auffassungen gestalten kann. Die Konflikte um Werte in der Gesellschaft werden dadurch nicht verschwinden. Aber gerade die Beharrungskraft von Wertkonflikten zeigt, wie nötig eine freiheitliche, eine offene Ordnung ist. Streiten wir also nicht für oder gegen Religion, sondern für die Freiheit aller.


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Religionsfreiheit ist ein Teil der allgemeinen Gewissensfreiheit und etablierte sich nach dem Dreißigjährigen Krieg als modus vivendi. Wenn in einer offenen Gesellschaft Gewissensfreiheit ein gesicherter Wert ist und Gesetze demokratisch legitimiert sind, ist eine besondere Religionsfreiheit schlicht und einfach überflüssig. Wenn Religionsfreiheit dazu dient, dass Gläubige etwas dürfen, was Ungläubigen verboten ist, gehört sie abgeschafft. Eine Privilegierung des Klerikalen ist nicht hinzunehmen. Warum darf eine Religionsgemeinschaft mehr Rechte und Einfluß haben als z. B. ein Karnevalsverein?
Dass sich hier die Religiösen auf den Schlips getreten fühlen, ist einfach ein Nebenaspekt. Das Urteil ist systematisch und humanistisch korrekt. Fertig.
Und wenn eine neue Regelung, wie z.B. die Abschaffung der Sklaverei, die ja auch in Altem Testament und Koran sanktioniert werden, das Leben ändern, dann ist es die Aufgabe der Theologen, jedenfalls der staatlich alimentierten, das mit der Theologie in Einklang zu bringen. Wenn sie das nicht tun oder können, sind sie nutzlos (für den Staat) oder gar unfähig. Dann sollte auch kein Theologe mehr staatlich finanziert werden.
Auch wenn ich all die Argumente unterschreiben würde geht der Artikel leider nicht auf das Kernproblem ein: Gewichtung der Freiheit der Eltern gegenüber dem Recht des Kindes (u.a. auf Unversehrtheit). Ist die Körperverletzung durch die Ausübung der Religionsfreiheit der Eltern zu rechtfertigen?
Hier sehe ich im (hastigen) Versuch der Legalisierung sehr wohl einen Sieg der Religion, allerdings nicht über Nichtreligion, sondern über Kinderrechte.
Um eine vernünftige Lösung des Konflikts zu ermöglichen braucht es Zeit, u.a. um die Schwere des Eingriffs berücksichtigen. Daher unterstütze ich die Petition der kinderhilfe.
“Ein Moratorium von zwei Jahren für eine ausgewogene und wissenschaftlich fundierte Diskussion erscheint den Petenten dafür angemessen.
Die Petenten betonen, dass sie sich nicht gegen religiöse Traditionen einsetzen, sondern für die Rechte der Kinder. Sie sind davon überzeugt, dass nur ein umfassender Diskurs Raum für politisches Handeln aufzeigen kann und zu einem besseren Verständnis auch bei den Religionen führen kann, was eine Beschneidung bei Kindern bedeutet.”
https://www.kinderhilfe.de/blog/artikel/bundestagspetition-zu-beschneidungen/